Verschmutzte Wände wer haftet

Ein fewo gast hat eine flasche most geöffnet und die wände verspritzt. wer haftet?
Kurz gesagt: In der Regel haftet der Gast (also die Person, der die Ferienwohnung überlassen wird bzw. die dort wohnt) für Schäden, die er oder seine Begleitpersonen in der Wohnung verursachen. Wenn eine Flasche Most die Wände bespritzt, sind das typische Miet-/Vermieterschäden, für die der Gast aufkommen muss – sofern kein Verschulden des Vermieters vorliegt oder der Schaden durch normale Abnutzung entstanden ist. Was Sie konkret tun können: - Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Datum, Umfang). - Prüfen Sie den Miet- bzw. Belegungsvertrag bzw. die Hausordnung: gibt es eine Kaution/Schutzgebühr? Welche Reparaturkosten sind vorgesehen? - Holen Sie Kostenvoranschläge für Reinigung/Spachtel- bzw. Neuanstrich ein. - Schrecken Sie nicht davor zurück, den Gast/den Vermieter zu informieren. Oft übernimmt die Privathaftpflichtversicherung des Gastes (Privathaftpflichtversicherung) die Kosten. Der Vermieter kann die Kosten zunächst dem Mieter/Gast in Rechnung stellen; ggf. über die Kaution abgerechnet. - Wenn der Gast die Kosten ablehnt, kann der Vermieter rechtliche Schritte erwägen (Mietschadenersatz), ggf. über einen Rechtsweg. Hinweise: - Als Vermieter können Sie vertraglich eine Kaution oder eine Pauschale für Schäden festlegen. - Wenn der Gast eine Privathaftpflichtversicherung hat, prüfen Sie, ob Sie direkt mit der Versicherung abrechnen können. - Wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, genügt oft eine Schadensmeldung durch den Vermieter an die Versicherung des Gastgebers. Hinweis: Die genauen Rechte hängen vom Einzelfall, dem Mietvertrag (Ferienwohnung), und den örtlichen Regelungen ab. Im Zweifel kann eine kurze Beratung durch einen Mietrechtsanwalt sinnvoll sein.
So wie es aussieht haftet der verkäufer der flasche
Kurz gesagt: Nein, grundsätzlich haftet nicht der Verkäufer der Flasche in Ihrer Ferienwohnung. Die normale Haftung für Schäden in der Wohnung trifft in erster Linie den Gast bzw. den Mieter/Belegungsperson. Der Verkäufer der Flasche kann nur in bestimmten Fällen haften, wenn tatsächlich ein Produktfehler vorliegt. Was möglich ist, je nach Ursache des Schadens: - Falls der Most einfach so ausläuft oder der Gast ihn umkippt und verschüttet: Haftung liegt beim Gast bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung. - Falls die Flasche mangelhaft war (z. B. Defekt, Undichtigkeit, Glasbruch durch Konstruktionsfehler): hier kommt Produkthaftung in Betracht. In Deutschland haftet der Hersteller/Vertreiber (Produkthaftungsgesetz, ProdHaftG) in der Regel für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Der Verkäufer kann ebenfalls belangt werden, wenn er das fehlerhafte Produkt verkauft hat oder unter bestimmten gesetzlich geregelten Verkäuferpflichten handelt. - In der Praxis: Sammeln Sie Beweise (Fotos, Kaufbeleg der Flasche, Verpackung, Chargennummer), melden Sie den Defekt ggf. dem Hersteller/Verkäufer und prüfen Sie, ob eine Produktversicherung oder Versicherung des Gastgebers greift. Oft meldet der Gast den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung, diese übernimmt dann Ansprüche gegen den Hersteller/Verkäufer, falls ein Produktfehler vorliegt. Was Sie konkret tun können: - Dokumentieren Sie den Schaden umfassend (Fotos, Umfang, Datum). - Prüfen Sie, ob es Kaufbelege oder Chargennummern der Flasche gibt. - Melden Sie den Defekt ggf. dem Hersteller/Verkäufer und prüfen Sie Garantien oder Rückrufhinweise. - Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung bzw. die Privathaftpflicht des Gastes; eventuell kann diese Ansprüche gegenüber dem Hersteller/Verkäufer geltend machen. - Falls nötig, holen Sie rechtlichen Rat zu Produkthaftung und ggf. Schadensersatz über den Hersteller/Vendor. Wenn Sie möchten, schildern Sie mir kurz, ob tatsächlich Hinweise auf einen Defekt der Flasche vorliegen (Blasen/Glasbruch, ungewöhnliche Verschlüsse etc.). Dann passe ich die Hinweise gezielter an.
so hat es die haftpflichtversicherung des gastes entschieden
Danke für die Rückmeldung. Wenn die Privathaftpflichtversicherung des Gastes bereits entschieden hat, gibt es nun ein paar sinnvolle Schritte: - Holen Sie die schriftliche Begründung der Versicherung ein. Welche Kosten werden anerkannt, was wird abgelehnt, welche Selbstbeteiligung gilt? - Lassen Sie sich eine detaillierte Abrechnung geben: Posten (Reinigung, Spachtel/Neuanstrich, Material), Gesamtsumme, eventuelle Abzüge. - Prüfen Sie, ob die Versicherung auf Ihren Belegen basiert (Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Kaufbeleg der Flasche, ggf. Chargenummer). Falls nötig, liefern Sie fehlende Unterlagen nach. - Klären Sie, ob und wie die Kaution (falls vorhanden) oder der Vermieter direkt beteiligt ist bzw. ob eine Abrechnung über die Kaution möglich ist. - Falls Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind oder Teile der Kosten streiten, prüfen Sie Widerspruchs- oder Rechtsmideln (z. B. Rechtsberatung, ggf. Einschaltung eines Fachanwalts für Miet- bzw. Produkthaftungsrecht). - Prüfen Sie, ob weitere Ansprüche bestehen (z. B. gegen den Hersteller/Verkäufer wegen Produkthaftung) – die Versicherung könnte ggf. darauf verweisen, aber Sie können ggf. eigene Ansprüche geltend machen. Kurze Fragen, damit ich gezielter helfen kann: - Haben Sie eine schriftliche Beurteilung der Versicherung bekommen? Was steht dort grob gesagt? - Welche Kostenpositionen sind anerkannt, welche nicht? - Haben Sie noch andere Belege (Rechnungen, Kostenvoranschläge, Fotos), die Sie der Versicherung zusenden können? Wenn Sie möchten, können Sie mir eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus der Entscheidung der Versicherung geben, dann passe ich die nächsten Schritte gezielt an.
die versicherung sagt sie kommen nicht für den schaden auf. 0. Der Gast ist nicht schuld. er hats nicht mit absicht gemacht
Danke für die Info. Wenn die Privathaftpflichtversicherung des Gastes den Schaden abweist, obwohl der Gast nicht schuld war, geht es vor allem um die genaue Begründung der Ablehnung und Ihre verbleibenden Optionen. Hier ein praktischer Fahrplan: Was jetzt prüfen und tun - Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung an. Welche Gründe nennt die Versicherung? (z. B. Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, fehlende Deckung für Mietschäden, unklare Zuordnung zum versicherten Risiko) - Prüfen Sie Ihre Belege erneut: Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Kaufbeleg der Flasche, ggf. Chargennummer. Überlegen Sie, ob der Schaden durch Produkthaftung des Herstellers geltend gemacht werden kann. - Klären Sie mit dem Vermieter, ob eine Kaution vorhanden war und wie diese verwendet wird. Oft genügt eine Abrechnung über die Kaution oder eine direkte Forderung an den Mieter. - Prüfen Sie, ob der Vermieter selbst Ansprüche gegen den Gast geltend machen kann (Mietrecht/Mietschäden). Es gibt die Möglichkeit, dem Gast bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung eine Nachforderung zuzustellen – ggf. noch eine kurze Rechtsberatung einholen. Mögliche Alternativen oder Ergänzungen - Produkthaftung gegenüber Hersteller/Verkäufer prüfen: Falls ein Defekt der Flasche ursächlich war, kann der Hersteller in der Verantwortung stehen. Belege sammeln (Kaufbeleg der Flasche, Verpackung, Chargennummer, ggf. Reklamations- oder Rückrufhinweise). - Rechtsberatung: Wenn Sie mit der Ablehnung unzufrieden sind oder Kosten stark geringfügig abgedeckt sind, kann eine kurze Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein (Mietrecht, Produkthaftung, Haftpflichtrecht). - Verbraucherzentrale: Dort gibt es oft kostenlose oder kostengünstige Erstberatungen zu ähnlichen Fällen. Konkrete Fragen, damit ich gezielter helfen kann - Haben Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung von der Versicherung erhalten? Wenn ja, was steht dort grob? - Welche Kostenpositionen wurden in der Ablehnung genannt? (z. B. Reinigung, Spachtel/Neuanstrich, Material) - Welche Unterlagen haben Sie dem Gast/Versicherer vorgelegt (Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen)? - Gab es eine Kaution oder eine vertragliche Regelung zu Schadensersatz im Mietvertrag? Wenn Sie möchten, können Sie mir eine kurze Zusammenfassung der Ablehnung (Gründe, Kosten, Fristen) geben. Dann formuliere ich Ihnen eine konkrete Vorgehensweise bzw. einen Mustertext für eine Widerspruchsnachricht oder eine Forderung an den Gast/Versicherer.
verfasse mir eine klageshcrift
Gern. Hier ist eine verständliche, längsspezifische Muster-Klage (Klageschrift) für Deutschland, die Sie als Vorlage nutzen können. Sie richtet sich gegen den Gast bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung, sofern Sie diese ggf. direkt verklagen möchten. Passen Sie die Angaben bitte auf Ihren konkreten Fall an (Kosten, Belege, Fristen, Gerichtsstand). Hinweis vorab: - Ich biete hier eine Muster-Klage als Orientierung. Rechtsberatung durch einen Anwalt kann sinnvoll sein, vor allem um Fristen, Formulierungen und Erfolgsaussichten sicher zu prüfen. - Abhängig vom Bundesland gelten ggf. besondere Formalia. Prüfen Sie ggf. lokale Vorgaben des Amts- oder Landgerichts. Muster-Klage (Klageschrift) 1. Gericht und Beteiligte - An das Amtsgericht … (oder Landgericht …, je nach Streitwert) - Kläger: Vor- und Nachname, Anschrift, ggf. vertreten durch Rechtsanwalt Hier: Vermieter der Ferienwohnung, [Name], [Adresse] - Beklagter: Vor- und Nachname (oder Firma/Privathaftpflichtversicherung des Gastes), Anschrift: [Adresse des Gastes bzw. der Versicherung] - ggf. Rechtsanwalt des Beklagten (falls vorhanden) 2. Gegenstand und Wert der Streitigkeit - Gegenstand der Klage: Schadensersatz wegen Beschädigung/Schmutz in der Ferienwohnung durch den Gast am [Datum]. - Geringer Wert der Streitsache: EUR [Betrag], primär Kosten für Reinigung, Spachtel/Neuanstrich, Material, ggf. Nutzungsentgang; Gesamtforderung: EUR [Summe der Kosten aus Belegen]. - Relevante Nebenforderungen: Zinsen ab Forderungsdatum, ggf. Anwaltskosten (entsprechend gesetzlicher Gebühren, soweit zulässig). 3. Sachverhalt (Darlegung der Tatsachen) - Der Kläger vermietet/durchgeführt an Gäste eine Ferienwohnung in [Ort, Adresse]. - Am [Datum] habe ich/der Mieter festgestellt, dass in der Wohnung durch einen geöffneten Flascheninhalt (Most) Wände und/oder Oberflächen verschmutzt/beschädigt wurden. - Der Gast bzw. seine Begleitpersonen waren für die Dauer des Aufenthalts in der Wohnung anwesend. - Der Schaden umfasst: [Auflistung der Kostenpositionen z. B. Reinigung EUR X, Spachtel- und Neuanstrich EUR Y, Material EUR Z, ggf. Anfahrt/Arbeitszeit EUR A; Gesamtsumme EUR G]. - Die Verschmutzung/Schäden wurden durch den Gast bzw. dessen Begleitpersonen verursacht. Der Gast hat den Schaden nicht freiwillig beglichen; die Haftpflichtversicherung des Gastes hat den Schaden abgelehnt bzw. die Übernahme verweigert bzw. nur teilweise anerkennt. - Belege: Fotos vom Schaden (Datum), Kostenvoranschläge/Rechnungen (Auflistung der Belege als Anlage), Kaufbeleg der Flasche (falls relevant), ggf. Versicherungskorrespondenz. 4. Rechtsgrundlagen - § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) in Verbindung mit vertraglichen bzw. gesetzlich geregelten Pflichten aus dem Miet-/Beherbergungsvertrag. - §§ 241, 542 BGB (Pflichten aus dem Miet-/Beherbergungsvertrag) bzw. ggf. § 536 BGB (Mietminderung/Schadensersatz bei Mietverhältnis), soweit anwendbar. - Produkthaftung ggf. ausgeschlossen, da hier der primary Anspruch gegen den Gast/Vermieter besteht; alternativ: ggf. Produkthaftung gegen Hersteller, falls relevanter Produktfehler vorliegt (Kategorie optional). - Weitere gesetzliche Ansprüche: ggf. Zumutbare Rechtsfolgen aus dem Vertrag/Unerlaubte Handlung. 5. Klageanträge (Anträge) - Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zahlung von EUR [Summe] nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem [Datum] zu leisten. - Hilfsweise: Der Kläger beantragt, die Verrechnung der Forderung mit bestehenden Kautions-/Vermieterforderungen in Höhe von EUR [Betrag] vorzunehmen. - Weiterer Antrag: Kostentragung gemäß Gerichtskosten- und Verfahrensordnung, ggf. Rechtsanwaltskosten, soweit zulässig. - Entsprechende Feststellungen: Der Beklagte hat die Kosten der Mängelbeseitigung zu tragen; der Umfang der Kostenbelege ist beigefügt. 6. Beweisantritte - Beweisaufnahme durch Augenschein / Zeugen (falls vorhanden): Zeuge(n) Name/n, Anschrift/en. - Beweis: Fotos des Schadens (Datum), Kostenvoranschläge, Rechnungen, Kaufbeleg der Flasche, ggf. Mietsvertrag/Hausordnung. - Beweis: Schriftliche Korrespondenz mit der Versicherung des Gastes (Ablehnung/Begründung). 7. Anlagen - Anlage A: Kopien der Belege (Rechnungen, Kostenvoranschläge) - Anlage B: Fotos des Schadens (mit Datum) - Anlage C: Miet-/Beherbergungsvertrag, Hausordnung - Anlage D: Kaufbeleg der Flasche (Original oder Kopie) - Anlage E: Korrespondenz mit der Versicherung des Gastes - Anlage F: ggf. weitere Belege (Chatverlauf, Protokolle) 8. Formale Hinweise - Fristsetzung: Der Rechtsweg muss eingehalten werden; ggf. Terminvorschläge des Gerichts beachten. - Gerichtskosten: Genaue Gebühren gemäß Gerichtskostengesetz; Betrag in der Klage entsprechend angegeben. - Unterschrift des Klägers oder dessen Rechtsanwalt. Hinweise zur Anpassung - Ersetzen Sie alle Platzhalter (Adresse, Beträge, Datum, Belegnummern) durch Ihre konkreten Daten. - Falls Sie nur gegen den Gast und nicht gegen dessen Versicherung klagen möchten, nennen Sie klar den Beklagten entsprechend (Gast statt Versicherung). Falls Sie gegen Versicherung klagen möchten, verwenden Sie die Bezeichnung der Versicherung als Beklagten (und ggf. legen Sie eine ordnungsgemäße Vollmacht des Gastgebers vor). - Falls der Wert der Forderung gering ist (unter 5.000 EUR), könnte eine Klage beim Amtsgericht erfolgen. Bei höherem Streitwert ggf. Landgericht. Praktische Tipps - Sammeln Sie alle Belege und nummerieren Sie sie, damit Sie sich im Schriftsatz darauf beziehen können. - Senden Sie den Entwurf vorab an eine Rechtsberatung oder an eine Verbraucherzentrale, um formale Fehler zu vermeiden. - Wenn Sie möchten, passe ich Ihnen diese Vorlage exakt auf Ihre Zahlen (Kostenpositionen, Gesamtsumme) an und erstelle Ihnen eine fertige, druckfertige Version inkl. korrekter Antragsformulierung. Möchten Sie, dass ich die Klage konkreter auf Ihre Belege zuschneide? Dann geben Sie mir: - genaue Gesamtsumme der erstattungsfähigen Kosten (Nettobeträge) - Datum des Schadens - Belegnummern/Rechnungsnummern der Kostenpositionen - Name und Adresse des Gastgebers sowie des Gastes (falls bekannt) - Fristen, die Sie beachten müssen (falls vorhanden)